Zulassungsbedingungen DAN-Prüfung (Erleichterungen wegen Covid-19)
Werte Karateka
Aufgrund der Situation durch Covid-19 konnte die IFK Switzerland seit Frühjahr 2020 nicht genügend Anlässe anbieten, bei denen es möglich war Erfahrungen als Schiedsrichter zu sammeln und/oder eine Schiedsrichterprüfung abzulegen.
Dessen Problem ist sich der Verband bewusst und wird bei Situationen wo es offensichtlich ist, dass die Bedingungen aufgrund Covid-19 nicht erfüllt werden konnten, kulant sein.
Falls ein Karateka davon betroffen ist und trotzdem eine DAN-Prüfung ablegen möchte, steht die IFK Switzerland dem nicht im Weg. Der Prüfling ist jedoch verpflichtet, die Schiedsrichterbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Die Besuche der Kadertraining (Kata & Kumite) sind von dieser Kulanz ausgenommen, da es genügend Möglichkeiten gab und noch geben wird die erforderlichen Trainings bis zur Prüfung zu besuchen.
Bei Fragen bitten wir euch direkt an Shihan Anton Gansner zu wenden.